Tierhalterhaftung – aktuelle Haftungsfragen für die Versicherungspraxis
- Konzept
Immer wieder kommt es zu Haftungsfragen im Zusammenhang mit Tierunfällen. Dies gilt sowohl für den Bereich der Kraftfahrthaftpflicht wie auch für den Bereich der Allgemeine Haftpflicht:
Die Haftung des (Luxus-)Tierhalters nach § 833 S.1 BGB ist eine (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung, vergleichbar der des Kfz-Halters. Aufgrund dessen hat die Tierhalterhaftung ein enormes Haftungspotential und ist damit ein weiterer Kernbereich des allgemeinen Haftpflichtschadens.
Im Seminar werden die für die Bearbeitung von Tierunfällen notwendigen theoretischen Kenntnisse bearbeitet.
- Fachimput
- Fallbesprechungen
- Ziele / Nutzen
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bereiche der Tierhalterhaftung und erhalten anhand von Fallbeispielen Kenntnisse für die Bearbeitung von Tierunfällen im Versicherungsfall.
- Inhalte
Grundlagen der Haftung
- Rechtsquellen und Haftungsregelungen
- Tiere: Haustiere, Luxustiere, Nutztiere
- Mitverschulden und Mitwirkung
- Personenkonstellationen
Ersatzansprüche gegen Tierhalter und Tierhüter
- Ansprüche gegen Tierhalter (§ 833 BGB)
- Ansprüche gegen den Tierhüter (§ 834 BGB)
- Anspruchskürzung aufgrund eigener Mitverantwortung des Geschädigten
Ersatzansprüche des Tierhalters/Gewahrsamsinhabers
- Ersatzansprüche des geschädigten Tierhalters
- Ersatzansprüche des geschädigten Gewahrsamsinhabers
Mehrere Schädiger – Haftung und Innenausgleich
- Haftung des Gesamtschuldners
- Haftung bei Verursachungszweifeln
- Haftung bei Mitverantwortung des Geschädigten: Einzel- und Gesamtabwägung
- Besonderheiten bei der Beteiligung von Kfz
- Fallbeispiele
- Teilnahmeinformationen
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Schadenregulierungsabteilungen zum allgemeinen Haftpflichtschaden, die auch für Tierhalterhaftung zuständig sind sowie an Juristen.
324,00MwSt.-frei
<p>Preise inkl. Seminarunterlagen, Getränken und Mittagessen.</p> <p>Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro</p>