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Ladestationen und Batteriespeicher in kommunalen Einrichtungen; Gewerbe- und Industriebetrieben

Aktuelle Änderungen / Entwicklungen der technischen Anwendungen, behördliche Vorgaben und VdS Richtlinien

  • Konzept

    Steigerung der Schäden:
    Die rasante technische Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der Batteriesysteme mit hohen Energiedichten ermöglichen heute eine Vielzahl von neuen Anwendungen wie z.B.  Elektromobilität, Powertools, Batteriespeichersysteme, optimierte innerbetriebliche Transportsysteme. Diese Entwicklung führt zu neuen und sich ändernden Risiken, erste statistische Auswertungen zeigen einen starken Anstieg von Schadenfällen ausgelöst durch akkubetriebene Geräte.
    Im Seminar werden die Gefahren und Risiken beschrieben und die Folgen für die Versicherungswirtschaft aufgezeigt. Es werden anhand von Fallbeispielen Schutzmöglichkeiten und risikominimierende Maßnahmen aufgezeigt und diskutiert.
    Methoden:  Lehrvortrag, Fallerörterungen

     

    Methoden

    • Lehrvortrag
    • Fallerörterungen
  • Ziele / Nutzen

    Die Teilnehmer erhalten kompakte Informationen zu den technischen Hintergründen für die Bewertung von Risiken, die sich aus der geänderten Nutzung von mobilen und stationären Energiespeichersystemen und akkubetriebenen Geräten ergeben.
    Es werden die Schadenentwicklung sowie anhand von Anwendungsbeispielen besondere Risikomerkmale und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
     

  • Inhalte
    • Grundlagen der Batterietechnologie, technische Entwicklungen
    • Schadenpotential, Schadenbeispiele
    • Anforderungen an Ladestationen für E-Straßenfahrzeuge, E-Bikes, Powertools
    • Anforderungen an stationäre Energiespeicher und deren Aufstellungsort
    • Aktuelle Änderungen der Vorschriften und Richtlinien
  • Teilnahmeinformationen

    Mitarbeiter der Sach-Abteilungen, Agenturen und Makler mit Interesse an technischen Zusammenhängen

Web-Code
H-FS29
Preis

224,00 MwSt.-frei

<p>Preise inkl. Seminarunterlagen und Getränken. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro.</p>

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