Anscheinsbeweis im Verkehrshaftungsrecht
Anscheinsbeweis im Verkehrshaftungsrecht

Anscheinsbeweis im Verkehrshaftungsrecht

  • Dem Anscheinsbeweis kommt im Verkehrsunfallprozess eine überragende Bedeutung zu. Denn er erlaubt aufgrund eines bestimmten Sachverhalts regelmäßig den Schluss auf das Verschulden desjenigen, gegen den der Anscheinsbeweis spricht. Die Rechtsprechung hat eine ganze Reihe von typischen Sachverhaltskonstellationen herausgearbeitet, bei deren Vorliegen der Anscheinsbeweis zum Tragen kommt, meist mit weitreichenden Folgen für die Haftungsverteilung. Doch in vielen Fällen folgt der Anscheinsbeweis schon aus den Wertungen des Gesetzes, insbesondere denen der StVO. Umso erstaunlicher ist, wie oft der Anscheinsbeweis im Verkehrsunfallrecht übersehen, verkannt oder aber in seinen konkreten Auswirkungen überspannt wird. 

    Im Seminar sollen zunächst im Einzelnen die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises erarbeitet werden. Dabei wird anhand praktischer Fälle die Problematik dargestellt. Neben den Standardsituationen werden auch die – schwierigen – Abgrenzungsfälle wie die Kollision mehrerer Anscheinsbeweise oder zunächst unklare Sachverhalte erörtert. Gegenstand des Seminars ist gleichfalls, wie ein Anscheinsbeweis zu erschüttern ist, also wie derjenige, der den Anscheinsbeweis zunächst gegen sich hat, wieder zu einer „normalen“ Beweissituation kommt. Auch hierbei finden sich in der vorgerichtlichen wie gerichtlichen Praxis häufig Verständnisprobleme und Anwendungsfehler.

     

    Das Seminar findet „hybrid“ statt. Um den Zugang zum Thema insbesondere für die Online-Teilnehmer zu erleichtern, wird der Ablauf bereits seitens der Referenten dialogisch strukturiert und damit der Einstieg in etwaige Diskussionen vereinfacht.

    Die Referenten sind neben der praktischen Arbeit zum Thema durch einschlägige Fachaufsätze ausgewiesen.

    • Vermittlung von Fakten auf der Basis der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung zu Sachverhalten, Haftungsgrundlagen und Beweisfrage .
    • Systematische Erarbeitung der Quotenbildung anhand typischer Unfallsituationen und zahlreicher Fälle. Dabei wird auch gezeigt, wie schon geringe Fallabwandlungen zu einer Änderung der Haftungsquote führen können.
    • Vermittlung von Einblicken in die Grundlagen der Unfallrekonstruktion.
    • Besprechung und Anwendung aktuellster Rechtsprechung.
    • Auswertung der Akte
    • Beweismittel
    • Gesetzliche Grundnormen (StVG, BGB,StVO), Haftung aus StVG und BGB
    • Betrieb und Betriebsgefahr, Kausalität,Zurechnung
    • Abwägung nach § 17 StVG
    • Anscheinsbeweise im Verkehrsunfallrecht
    • Einzelfälle u. Berücks. sämtl. wesentl.StVO-Normen (wie Ampeln, Kreuzungen,Sichtfahrgebot, Vorfahrt,Geschwindigkeit, Auffahrunfälle,Rechts- und Linksabbieger, Wenden,Rückwärts fahren, Anfahren vomFahrbahnrand, Fahrstreifenwechsel, Ein- und Aussteigen, Parkplatzunfälle, Sonderrechtsfahrzeuge usw.) aber auch Beteiligung von Schienenbahnen,Tieren etc., Verschuldensfragen, auch Verschulden gegen sich selbst (Helm,Gurt, Kleidung), Alkohol, Übermüdung, riskante Fahrweise, Pannenhelfer.
    • Leasingfahrzeuge und besondere Haftungssituationen,Verkehrsunfälle mitmehreren Teilnehmern, Schwierigkeitender (auch gestörten) Gesamtschuldsowie Unfallmanipulationen.
    • Verkehrssicherungspflichten
  • Sowohl Schadensachbearbeiter/-innen mit eher geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH als auch erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen und vertiefen wollen, Mitarbeiter/-innen in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälte/-innen.

Web-Code
H-FH95
Preis

224,00MwSt.-frei

inkl. Seminarunterlagen, Getränken. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro

 

mehr Details
Nach oben