Weiterbildung im Blick

Weiterbildung im Blick

04.September2026| BWV Bildungsverband

15 Stunden gut investierte Zeit: So viel Weiterbildung müssen vertrieblich Tätige jährlich absolvieren. Der Gesetzgeber will auf diese Weise eine hohe Beratungsqualität sicherstellen, die den Verbraucher:innen zugutekommt.
Weiterbildung ist aber nicht nur Pflicht, sondern leistet auch einen Beitrag zum Erfolg vertrieblich Tätiger: Fachliche Kompetenz und hohe Beratungsqualität führen zu zufriedenen Kund:innen, die gerne wiederkommen und/oder weiterempfehlen.

gut beraten unterstützt bei der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung: Kontoinhabende, die noch keine 15 Stunden dokumentiert haben, erhalten rechtzeitig eine Erinnerung – in diesem Jahr zwischen dem 11. und 17. September –, bis zum Jahresende ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachzukommen. 

Sind die Anforderungen erfüllt, gibt es Anfang jedes Jahres eine Erklärung von gut beraten über die absolvierte Weiterbildungszeit als Nachweis gegenüber den Aufsichten (Industrie- und Handelskammern bzw. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Wer mehr als 30 Stunden Weiterbildung in einem Kalenderjahr absolviert und dokumentiert hat, erhält darüber hinaus ein gut beraten-Zertifikat, das besonderes Weiterbildungsengagement auch gegenüber Kund:innen deutlich macht.

Zwei Symbole: Oben ein Telefonhörer, der ein Telefonsymbol darstellt, und darunter ein @-Symbol, das für E-Mail oder digitale Kommunikation steht.

Ansprechpartnerin

Support gut beraten

089 922001-850

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