Harmonisierung gleichartiger Sachkundeprüfungen: Neue Unterlagen für 34f- und 34i-Prüfungen
Mehr Raum für Bedarfsanalyse und Empfehlungen, klarer formulierte Bewertungskriterien, aktualisierte Fallvorgaben: Seit dem 1. März stehen für den praktischen Prüfungsteil gemäß § 34f GewO für Finanzanlagenvermittler und gemäß § 34i GewO für Immobiliardarlehensvermittler aktualisierte Prüfungsunterlagen zur Verfügung.
Grund für die Überarbeitung durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) war eine angestrebte Angleichung mit dem bereits zum Jahresbeginn aktualisierten Protokollbogen für die praktische Prüfung gemäß § 34d GewO für Versicherungsvermittler und damit eine Harmonisierung dieser gleichartigen Sachkundeprüfungen.
Zudem entspricht die Neufassung der Unterlagen für die 34f-Prüfung nun den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die zum 17.04.2023 gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/565 novelliert wurde. Demnach müssen Berater:innen im Rahmen einer Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen abfragen.
Alle aktualisierten Prüfungsunterlagen können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden: