Die Lebensversicherung im Erbrechtsfall - Schwerpunkt Bezugsberechtige
- Konzept
Die Rechtsgrundlagen des Lebensversicherungsvertrages und die Rechte der beteiligten Personen sind in der Regel klar geregelt. Immer mehr spielen aufgrund verschiedenster Rahmenbedingungen jedoch auch Sonderfälle eine Rolle: Was ist, wenn der Versicherte im Ausland zu Schaden kommt? Welche Fragen ergeben sich in der Beweislage (Todesursache?) und wie sind die Rechte bei Auszahlung in Bezug auf besondere Familiensituationen wie z.B. unverheiratete Paare, Erbrechte bei Pachwork- Familien u.a. Wie kommt der Versicherer an das Testament, wenn der Versicherte im Ausland verstorben ist? Wie kann rechtssicher eine Auszahlung vorgenommen werden?
Ausführlich soll auf die o.g. Fragestellungen eingegangen werden. Darüber hinaus sind einige anwendungsbezogene Fallbeispiele aus dem Tätigkeitsfeld der Teilnehmenden zu besprechen
Methoden
- Experteninput, Diskussion von Fallbeispielen
- Ziele / Nutzen
Vor dem Seminartag können bis zu 2 Fallbeispiele ca. 3 Wochen vor dem Seminartermin an die Dozenten zwecks Vorbereitung eingereicht werden. Im Seminar werden dann konkrete Lösungsansätze und Handlungsprinzipien entwickelUbesprochen.
- Inhalte
- Gesetzliche Erben im Überblick
- Erbenkreis in der gesetzlichen Erbfolge, inkl. Erbverzicht
- Höhe des gesetzlichen Erbanspruchs
- Testamentarische Erben und Arten von Testamenten im Überblick,
- Eröffnungsprotokoll
- Vermächtnisse bzgl. LV
- Erbschein
- Bezugsrecht vs. Nachlass:
- wann fällt Leistungsanspruch in den Nachlass, wann nicht?
- Pflichtteilsrecht
- Bezugsrechtswiderruf der Erben
- Rechtsnachfolgerwiderruf durch das Testament, d.h., ist die Bestellung des Bezugsrechtes eine Verfügung von„Todes wegen" u.a.
- Hinterlegung wegen Gläubigerungewissheit§§ 372 ff BGB
- Gesetzliche Erben im Überblick
- Teilnahmeinformationen
Mitarbeitende, die in der Lebensversicherung tätig sind
278,00MwSt.-frei
<p>Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen sowie Getränken und Mittagessen. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro.</p>