Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen Quotenbildung, Anscheinsbeweis

  • Konzept

    Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen bereitet in der Praxis oft erhebliche Schwierigkeiten, weil die vielschichtigen Rechtsnormen nicht bekannt sind und es häufig nicht gelingt, den konkreten Sachverhalt richtig einzuordnen und dabei Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um die Haftungsverteilung in den in der Praxis auftretenden Fällen sachgerecht und sicher vornehmen zu können. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei den motorisierten Verkehrsteilnehmern.

     

    Methoden

    • Fallbesprechungen
    • Erarbeitung von Checklisten anhand des Skriptes sowie Übungsfällen und Berechnungstabellen (z. B. zum Brems- und Anhalteweg, zur Anfahrdauer und zur Anfahrstrecke)
  • Ziele / Nutzen
    • Vermittlung von Fakten auf der Basis der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung zu Sachverhalten, Haftungsgrundlagen und Beweisfrage (Tag 1).
    • Systematische Erarbeitung der Quotenbildung anhand typischer Unfallsituationen und zahlreicher Fälle. Dabei wird auch gezeigt, wie schon geringe Fallabwandlungen zu einer Änderung der Haftungsquote führen können (Tag 2).
    • Vermittlung von Einblicken in die Grundlagen der Unfallrekonstruktion.
    • Besprechung und Anwendung aktuellster Rechtsprechung.
  • Inhalte
    • Auswertung der Akte
    • Beweismittel
    • Gesetzliche Grundnormen (StVG, BGB,StVO), Haftung aus StVG und BGB
    • Betrieb und Betriebsgefahr, Kausalität,Zurechnung
    • Abwägung nach § 17 StVG
    • Anscheinsbeweise im Verkehrsunfallrecht
    • Einzelfälle u. Berücks. sämtl. wesentl.StVO-Normen (wie Ampeln, Kreuzungen,Sichtfahrgebot, Vorfahrt,Geschwindigkeit, Auffahrunfälle,Rechts- und Linksabbieger, Wenden,Rückwärts fahren, Anfahren vomFahrbahnrand, Fahrstreifenwechsel, Ein- und Aussteigen, Parkplatzunfälle, Sonderrechtsfahrzeuge usw.) aber auch Beteiligung von Schienenbahnen,Tieren etc., Verschuldensfragen, auch Verschulden gegen sich selbst (Helm,Gurt, Kleidung), Alkohol, Übermüdung, riskante Fahrweise, Pannenhelfer.
    • Leasingfahrzeuge und besondere Haftungssituationen,Verkehrsunfälle mitmehreren Teilnehmern, Schwierigkeitender (auch gestörten) Gesamtschuldsowie Unfallmanipulationen.
    • Verkehrssicherungspflichten
  • Teilnahmeinformationen

    Sowohl Schadensachbearbeiter/-innen mit eher geringer Berufserfahrung in den Bereichen AH und KH als auch erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse noch einmal systematisch auffrischen und vertiefen wollen, Mitarbeiter/-innen in Regressabteilungen bei Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälte/-innen.

Web-Code
H-FH95
Preis

454,00MwSt.-frei

<p>inkl. Seminarunterlagen, Getränken und Mittagessen Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro</p>

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