Was, wenn das Prüfungsergebnis bei Azubis nicht ganz reicht?

Was, wenn das Prüfungsergebnis bei Azubis nicht ganz reicht?

06.Februar2024| BWV Bildungsverband

Die erste Prüfung nach neuem Berufsbild steht an. Wir drücken die Daumen. Und auch wenn es nicht ganz geklappt hat, gibt es Möglichkeiten zu bestehen: Neues im KVF-Guide

In diesem Frühjahr finden die ersten Abschlussprüfungen (Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2) der neugeordneten Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen statt. Die Allerersten des ersten Jahrgangs haben dann ihre Berufsausbildung nach neuem Berufsbild geschafft. Wir drücken allen Auszubildenden und auch ihren Ausbilder:innen und Lehrer:innen die Daumen und wünschen viel Erfolg!

Was aber tun, wenn die Ergebnisse in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung nicht ausreichen, um die Ausbildung abschließend zu bestehen? Dann ist in bestimmten Fällen laut Ausbildungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich (in einem der schriftlichen Fächer aus Teil 2).

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie sich die Auszubildenden anmelden, wie die mündliche Ergänzungsprüfung ablaufen könnte und was ein Prüfungsausschuss beachten sollte, erklärt jetzt in kompakter Form der KVF-Guide.

Ansprechpartnerin

Dorothea Schneider

089 922001-840

E-Mail

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