Immer wieder kommt es zu Haftungsfragen im Zusammenhang mit Tierunfällen. Dies gilt sowohl für den Bereich der Kraftfahrthaftpflicht wie auch für den Bereich der Allgemeine Haftpflicht: Die Haftung des (Luxus-)Tierhalters nach § 833 S. 1 BGB ist eine (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung, vergleichbar der des Kfz-Halters. Aufgrund dessen hat die Tierhalterhaftung ein enormes Haftungspotenzial und ist damit ein weiterer Kernbereich des allgemeinen Haftpflichtschadens.
Im Seminar werden die für die Bearbeitung von Tierunfällen notwendigen theoretischen Kenntnisse bearbeitet.
Methoden:
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bereiche der Tierhalterhaftung und erlangen anhand von Fallbeispielen Kenntnisse für die Bearbeitung von Tierunfällen im Versicherungsfall.
Grundlagen der Haftung
Rechtsquellen und Haftungsregelungen
Tiere: Haustiere, Luxustiere, Nutztiere Mitverschulden und Mitwirkung
Personenkonstellationen
Ersatzansprüche gegen Tierhalter und Tierhüter
Ansprüche gegen Tierhalter (§ 833 BGB)
Ansprüche gegen den Tierhüter (§ 834 BGB)
Anspruchskürzung aufgrund eigener Mitverantwortung des Geschädigten
Ersatzansprüche des Tierhalters/Gewahrsamsinhabers
Ersatzansprüche des geschädigten Tierhalters
Ersatzansprüche des geschädigten Gewahrsamsinhabers
Mehrere Schädiger – Haftung und Innenausgleich
Haftung des Gesamtschuldners
Haftung bei Verursachungszweifeln
Haftung bei Mitverantwortung des Geschädigten: Einzel- und Gesamtabwägung
Besonderheiten bei der Beteiligung von Kfz
Fallbeispiele
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Schadenregulierungsabteilungen zum allgemeinen Haftpflichtschaden, die auch für Tierhalterhaftung zuständig sind sowie an Juristen.
324,00 MwSt.-frei
<p>Preise inkl. Seminarunterlagen, Getränken und Mittagessen.</p> <p>Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro</p>