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Aktuelle Rechtsprechung um Erwerbsschaden

Die relevanten Gesetzesänderungen der letzten Jahre

  • Konzept

    Erwerbs- und Unterhaltsschäden erfordern umfangreiche Kenntnisse, denn die Materie findet sich nur in geringem Umfang im Gesetz. Aktuelle Rechtsprechungen bestimmen die Bearbeitung der der Schäden.

    Das Seminar vermittelt systematische Grundkenntnisse und bietet praktische Fälle mit Rechenbeispielen.

    Ihnen werden einschlägige regulierungsrelevante Rechtsprechungsfälle dargestellt und Sie erhalten für die Praxis aussagefähige Unterlagen.

     

    Methoden

    • Vortrag
    • Fallbesprechungen
  • Ziele / Nutzen

    Die Teilnehmer/-innen

    • Informationen zum Schadenrecht und Rechtsänderungen
    • Erkennen Konsequenzen der Änderungen für die Schadenregulierung und können diese im Arbeitsalltag umsetzen.
  • Inhalte

    In erster Linie sollen aktuelle (vorwiegend BGH) Entscheidungen aus den letzten Jahren besprochen und diskutiert werden, wie beispielsweise

    • Beweislast des Arbeitgebers bei der Verletzung einer Mitarbeiterin
    • Abgrenzung § 286 ZPO zu § 287 ZPO bei zwei unterschiedlichen Verletzungen durch ein Unfallereignis
    • Bindung der Zivilgerichte an vorzeitigen Pensionierungsbescheid eines Beamten
    • Verdienstausfall während der Altersteilzeit
    • Neue BGH Entscheidungen zum Schockschaden (z. B. Schockschaden bei Arzthaftung, Schockschaden eines Polizeibeamten)

    Darüber hinaus sind Gesetzesänderungen Gegenstand des Seminars:

    • Änderung von § 116 Abs. 6 SGB X zum 1.1.2021
    • Änderung des JVEG zum 1.1.2021

    Des Weiteren geht es um Sonderprobleme des Erwerbsschadens:

    • Rentenverkürzungsschaden
    • Steuer auf Verdienstausfall (mit aktueller neuer BFH Rechtsprechung)

     

  • Teilnahmeinformationen

    Das Seminar richtet sich an:

    • Schadensachbearbeiter/-innen und
    • Schadenleiter/-innen
Web-Code
H-FH38
Preis

334,00 MwSt.-frei

<p>Preise inkl. Seminarunterlagen, Getränken und Mittagessen.</p> <p>Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro</p>

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