Die Frage, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Schadenregulierung ergeben, hat für Haftpflichtversicherer, Sozialversicherer und Anwälte große Bedeutung. Das Seminar versetzt die Teilnehmer/-innen in die Lage, den Unfall vom Arbeitsunfall zu trennen, auf den Arbeitsunfall im Schadenfall richtig zu reagieren und die Folgen für die Schadenabwicklung richtig einzuschätzen.
Methoden
Die Teilnehmer/-innen
1. Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall einer betrieblichen Tätigkeit, im öffentlichen Verkehr und Rechtsfolgen.
2. Was ist zu tun, wenn der Unfall evtl. ein Arbeits- (Wege-) Unfall ist?
Zurückstellung der Personenschaden-Regulierung, Aufklärung und Einleitung des UV-Verfahrens.
3. Wann ist der Schädiger nach § 104ff SGB VII haftungsprivilegiert?
4. Wann ist eine gestörte Gesamtschuld gegeben?
5. Welche Besonderheiten sind beim Schülerunfall zu beachten?
6. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn statt Mithilfe Nothilfe gegeben ist?
7. Wann besteht Regressanspruch aus § 110 SGB VII?
8. Wann besteht die beamtenrechtliche Haftungsprivilegierung?
9. Wann ist der Schädiger nach §§ 46
Abs. 2 BeamtVG, 91 a SVG privilegiert?
Das Seminar richtet sich an:
324,00 MwSt.-frei
<p>inkl. Seminarunterlagen, Getränken und Mittagessen</p> <p>Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine zusätzliche Verwaltungsgebühr i.H.v. 36,00 Euro</p>